Musik in Online-Videos verwenden

Judith Steiner

Judith Steiner

VideoKraft Trainerin

Musik peppt manche Videos auf: Sie gibt den Rhythmus für den Schnitt vor, verstärkt Stimmungen oder ersetzt sogar Dialoge und Off-Texte.

Doch die Veröffentlichung von musikunterlegten Videos im Internet bringt rechtliche Fragen mit sich. YouTube und GEMA (wie SUISA in der Schweiz) streiten seit Jahren über verschiedene urheberrechtliche Fragen. Musiklabels wie Warner Music zwingen Videoplattformen gecoverte Songs zu sperren.

Wer Videos mit Musik im Internet veröffentlichen möchte und rechtlich auf der sicheren Seite stehen will, kann sich an dieser Infografik orientieren. Hier kannst Du sie als PDF herunterladen.

Musik in Online-Videos Infografik

Im Video erkläre ich Dir, wie Du mit der Infografik rechtlich korrekte Musik finden kannst. Der Text unten ist noch etwas ausführlicher als mein Video:

 

Kein Budget = keine bekannte Songs

Das ist die einfachste und wichtigste Faustregel. Wer „Million Reasons“ von Lady Gaga in seinem Video verwenden möchte, müsste korrekterweise das Recht am Werk und am Lied bei den zuständigen Verlagen bekommen. Ein solcher Welthit kostet mehrere 10’000 Franken. Die anfallenden SUISA-Gebühren sind Peanuts dagegen.

Saubere Lösung: SUISA-freie Musik

Auf diesen Plattformen verkaufen Musiker, die nicht bei der SUISA angemeldet sind, ihre Songs. Sie möchten ihre Urheberrechte nicht über die SUISA regeln. Als Käufer zahle ich hier für einen Song zwar mehr als beispielsweise im iTunes. Dafür kaufe ich gleichzeitig das Recht am Werk und bezahle die Vervielfältigungsgebühren.

Vor allem für Kundenprojekte finde ich das die sauberste Lösung. Ich kaufe mir online den Song mit der Lizenz und kann den Betrag gleich dem Kunden verrechnen. Ich muss nicht noch spätere SUISA-Rechnungen begleichen. Das bezahlte Geld fliesst wirklich zum Urheber des Musikstücks. Für private Videoblogs könnte diese Variante jedoch mit der Zeit ziemlich ins Geld gehen.

Creative Commons (CC) für alle Kreativen

Musik mit CC-Lizenzen ist eine Antwort auf das Internetzeitalter. Wir haben im www Zugang zu kreativem Gut und schaffen daraus wieder neue Werke. Musiker, welche ihre Musik auf Creative Commons-Plattformen veröffentlichen, möchten diesen kreativen Prozessen wenig Grenzen setzen. Deshalb ist mit diesen Songs sehr viel möglich.

Wenn man CC-Musik für ein Video verwendet, soll der Künstler im Werk erwähnt werden. Das ist der Grundsatz von CC-Lizenzen und meiner Meinung nach für jeden Kreativen Ehrensache. Es gibt auch CC Musik, die kommerziell verwendet werden darf. Das wird in der Lizenz extra vermerkt. Auf dig.ccmixter.org kann explizit nach solcher Musik gesucht werden. In der Infografik findet ihr weitere Links zu CC-Musik.

YouTube – Grosse Sammlung an lizenzfreier Musik

YouTube hat eine grosse Sammlung an Songfiles zum Download freigegeben. Sie ist auch für kommerzielle Zwecke einsetzbar. Musik kann nach verschiedenen Kriterien wie Genre und Länge gesucht werden. Zu finden ist die Datenbank unter: https://www.youtube.com/audiolibrary. Für gratis Musik zum Beispiel für ein privates Urlaubsvideo ist das eine gute Lösung.

Audiojungle – Günstige Suisa-freie Musik

Auf audiojungle.net findet Ihr freie Musik ab 1$. Die meisten Songs kosten um die 20$. Beim Kauf eines Songs kriegt Ihr eine Lizenz, die Euch alle Rechte für die Veröffentlichung zusichert. Die Qualität der Musikstücke ist sehr unterschiedlich, die meisten überzeugen aber in der Qualität. Das Durchsuchen der Audio-Datenbank finde ich zwar mühsam, da nicht gut gefiltert werden kann. Trotzdem benutze ich die Plattform häufig.

Smartsound – Musik nach Mass

Die Rubrik Royalty free Music auf Smartsound.com ist im Moment meine Lieblingsplattform. Die Genres und Unterteilung in Instrumente sind sehr vielfältig. Das beste: Ich kann die Musik in der Länge meines Videoclips kaufen! Für einen Eventfilm von 90 Sekunden suche ich einen passenden Song und kaufe ihn genau in dieser Länge. Kein künstliches Fade out mehr. Beim gewählten Lied kann ich sogar noch den Mood wählen. Alle Songs dort kosten 50$. Für Firmenvideos eine gute Lösung.

Premiumbeat – Dynamik selber gestalten

Premiumbeat.com entdeckte ich nach Smartsound.com. Dort hole ich heute auch oft Musik. Der gekaufte Clip hat zwar eine vorgegebene Länge, aber ich kann auch die einzelnen Loops kaufen, aus denen der Song besteht. Einige Loops haben weniger Instrumente, andere mehr. Mit der selbstgewählten Reihenfolge kann ich ein Stück weit den Aufbau und die Dynamik der Musik mitbestimmen.

Artlist.io – Junge Datenbank mit gutem Preis

Artlist.io ist eine relativ neue Musikdatenbank. Die Auswahl ist jedoch inzwischen recht gross und die Qualität der Musik ist gut. Sehr interessant ist bei Artlist.io der Preis: Für eine Pauschale von 199$ pro Jahr hat man freien Zugriff auf alle Songs. Einmal heruntergeladene Musik könnt Ihr unlimitiert verwenden. Ich empfehle Artlist.io zum Beispiel, wenn Ihr Musik für private Videos, Euren Podcast oder Vlog sucht. Die Songs haben eine fixe Länge. Verglichen mit Premiumbeat oder Smartsounds ist man deshalb weniger flexibel.

Epidemic Sound – Perfekt für YouTube-Video-Produzenten

Bei Epidemic Sound gibt es zwei Preissysteme: Das erste ist für Leute, welche die Musik für ihren YouTube-Kanal brauchen. Der Preis richtet sich nach der Zahl der monatlichen Views auf dem Kanal, bis 500’000 kostet das z.B. 13€ im Monat. Die zweite Kategorie sind Lizenzen für einzelne Songs, welche ich als professionelle Videoproduzentin für Produktionen oder Werbe-Clips kaufen kann (ab 99€ pro Stück). Momentan habe ich die YouTube-Version und bin mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis sehr zufrieden. Es gibt eine eigene Rubrik für Drohnen-Videos – das finde ich super! Epidemic Sound eignet sich auch für Podcasts, Games etc.: Dafür kriegt man auf Anfrage eine individuelle Offerte.

Storyblocks.com – Songs, Loops und Effekte

Die Plattform Storyblocks.com/audio habe ich selber noch nicht ausprobiert. Ich weiss aber von Videoproduktions-Kollegen, die sie verwenden, weil sie sehr umfassend ist. Für 149$/Jahr (99$ im ersten Jahr) hat man unlimitierten Zugriff auf Musik. Man kann nach Stimmungen, Genres, Instrumenten, Tempo etc. filtern. Es gibt auch Loops und Sound Effects – das ist spannend!

Durchblick im Urheberrechtsdschungel

Wenn man nach SUISA-freier Musik googelt, findet man noch viele andere Musikplattformen. Oft sind die Lizenzen aber vermischt. Es gibt SUISA-freie und nicht-SUISA-freie Musik, CC Lizenzen usw. Auch haben SUISA und GEMA nicht immer die ganz gleiche Rechtsgrundlage. Da muss jede Plattform und Lizenz wieder einzeln angeschaut werden.

Ich habe sehr viel Zeit aufgewendet, um einigermassen den Durchblick in diesem Musik-Video-Urheberrechtsdschungel zu bekommen. In der Infografik habe ich mich auf die Plattformen konzentriert, die sich auf eine „Art von Urheberrecht“ konzentrieren. So weiss ich, wo ich Musik schnell und rechtlich korrekt bekomme. Die Infografik kannst Du hier als PDF herunterladen.

Urheberrechtspolizei is watching you – Aufbewahren der Lizenz

Falls Ihr Musik der vorgestellten Plattformen verwendet, schreibt Euch auf, wo Ihr die Musik geholt habt und behaltet die Lizenzen. Damit die SUISA oder andere Organisationen Euch nicht plötzlich Urheberrechtsverletzungen vorwerfen können.

So verwendest Du Musik in Deinen YouTube Videos

Ich habe noch eine speziellen Beitrag zum Thema „So verwendest Du Musik in Deinen YouTube Videos“ geschrieben. Alles was ich hier schreibe, stimmt war auch für YouTube, aber es gibt dort Möglichkeiten, auch mal einen bekannten Song zu benutzen. Lese doch den Beitrag.

Die Informationen für diesen Artikel habe ich sorgfältig recherchiert und teilweise mit Juristen und der SUISA abgeklärt. Das Recht kann sich jedoch ändern. Ich hafte nicht für Klagen oder Lizenzforderungen, die trotz meiner sorgfältigen Recherchen erfolgen.

Danke für die Unterstützung
Fabian Niggemeier von der SUISA und Martin Steiger von steigerlegal.ch.

Dieser Artikel wurde im Januar 2013 das erste Mal hier veröffentlicht. Bis im Herbst 2018 habe ich die Infografik mehrmals angepasst und den Artikel aktualisiert.

Weitere Tipps zum Thema Video gibt es in meinem Newsletter.

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19 Antworten

  1. Hi Judith,
    danke für diesen hervorragenden Beitrag. Ich persönliche nutze
    Worldwide Royalty Free Tracks von Smartsound für die Hintergrundmusik meiner Videos. Nebst der guten Qualität und dem breiten Angebot schätze ich die Funktion, dass ich die Tracks in der Länge an Intros, Outros, Inhalt etc. anpassen kann. Zudem habe ich seitens Urheberrecht und Lizenz alles abgesichert; es gibt so viele Channels da draussen die täglich riskieren geschlossen zu werden….
    Danke – sehr informativ!

    1. Danke Christoph für Dein Feedback. Ich arbeite auch vor allem mit Smartsound. Finde es genial, dass man die Länge bestimmen kann. Mit was schneidest Du? Für FCPX gibt es ein Plugin für Smartsound, damit man die Sounds direkt im Projekt platzieren kann. Ich habe es aber noch nie getestet, nur das Tutorial von Larry Jordan geschaut: http://youtu.be/VVTAN8VMBLY

      1. Ich schneide mit FCPX und nutze das Plugin von Smartsound, geniale Sache. Larry Jordan ist brillant, als Autodidakt in FCPX habe ich das allermeiste von ihm gelernt. Hier mein Equipment:

        Canon EOS 100D
        Rode Video Mic Pro
        FCPX & FXfactory

  2. Hallo,
    euch ist schon klar, dass alle Sound Libraries – bis auf Epidemic und teilweise Audiojungle – SUISA pflichtig sind? Der Begriff „Royalty Free“ hat absolut nichts mit „SUISA-frei“ zu tun.

    1. Hallo Tim. Dass das ganze Thema ein Spiessroutenlauf ist, bin ich mir bewusst. Deshalb habe ich die Infos hier mit einem Rechtsanwalt und einer Person von der Suisa zusammen gestellt. Der Herr bei der Suisa gab mir für diese Infos auch grünes Licht. Einige Leute haben mich schon darauf hingewiesen, dass auf die Musikplattformen kein Verlass ist, weil da Leute Musik veröffentlichen, die vielleicht doch bei der Suisa angemeldet sind. Das wird der Aufwand aber für jede Person, die im Low-Budget-Bereich Videos macht, zu gross. Ich kann nicht jedem Song nachgehen. Und es würgt die Kreativität ab. Deshalb ist das hier ein pragmatischer Weg. Diesen im ganzen Datendschungel zu finden, war schon sehr aufwändig. Gewähr für einzelne Song kann ich natürlich nicht geben. Für jedes grössere Videoprojekt würde ich empfehlen, die Musik exklusiv zu kaufen.

      Ich war kurz auf Eurer Website. Welchen Mehrwert bietet Ihr bei soundtaxi.com?

  3. Hallo, worauf man auch achten muss ist, dass das Versprechen der Gema -bzw. Suisa-Freiheit auch dauerhaft gemacht wird, denn keine Musik-Plattform kann von den Komponisten verlangen, dass sie niemals einer Verwertungsgesellschaft beitreten werden. In dem Moment werden aber alle Stücke des Komponisten von dieser Gesellschaft verwertet, auch die, die er vor seinem Beitritt geschrieben hat. Wenn man Pech hat kann das zu Nachberechnungen der Suisa oder GEMA führen, was natürlich besonders peinlich ist, wenn man für Kunden arbeitet und denen die Suisa Freiheit versprochen hat. Daher muss man darauf achten, dass die Plattform bei der man die Musik kauft, auch die dauerhafte Suisa-Freiheit garantiert. Bei https://mastertracks.de erhält man genau diese Garantie mit dem Freistellungszertifikat. Und das gilt für das gesamte Repertoire, für das man auch günstig eine Flatrate buchen kann.
    Liebe Grüße
    Joachim

  4. Hi Judith,,
    ich kenne Komponisten von Premiumbeat. Voraussetzung, dort als Künstler aufgenommen zu werden ist, dass du einer Verwertungsgesellschaft angehörst. Alles ist GEMA-pflichtig. Steht auch in deren FAQ: https://www.premiumbeat.com/faq#royalty_free_music
    Nur so funktioniert es auch, dass die so günstig sind, und man die Lieder mit 1 Lizenz so oft verwenden kann wie man will…weil Premiumbeat und der Komponist bei jeder Nutzung über die Verwertungsgesellschaft Tantiemen bekommt.
    Artlist.io kenne ich auch Künstler…zumindest die sind alle GEMA-pflichtig. Letztens einen Kunden aus der Schweiz gehabt, der hat eine Rechnung über ca. 2.000 SFR von der SUISA bekommen, weil er für eine DVD Musik von Artlist.io benutzt hat. Wenn ein Künstler seine Lieder nicht bei der Verwertungsgesellschaft registriert hat, selbst aber Mitglied ist, fallen trotzdem Gebühren an (Ausnahme sind BMI und ASCAP). Wir haben zig Bewerbungen von Künstlern, die bei der PRS sind und denken sie können uns Musik GEMAfrei geben, wenn Sie ihre Lieder einfach nicht registrieren… geht (leider) nicht.
    Wenn es mal zu einer Prüfung durch GEMA oder SUISA kommt, reicht es, wenn sie den Urheber in ihrer Datenbank finden – egal ob ein Musiktitel registriert ist oder nicht – werden Gebühren fällig, was sie rechtlich gemäss den Kooperationsverträgen auch dürfen.
    Auf die Frage zu unserem Mehrwert: 100% rechtssicher, Service (Musikrecherche), exklusive Musik. Wenn bei uns GEMAfrei dransteht , dann ist das auch so. Wenn es Probleme gibt, kümmern wir uns darum und haften auch dafür. Libraries in den USA oder Israel (Artlist) kannst du rechtlich ja praktisch nicht belangen und die kennen die ganzen rechtlichen Knackpunkte bezgl. GEMAfrei gar nicht. Preislich sind wir derzeit für YouTube und Amateurfilmes natürlich nicht attraktiv. Unsere Kunden sind Agenturen, Marken, Industrie, TV. Wir werden aber auch für den Low Budget Bereich in Zukunft schauen, dass wir da ein passendes Lizenzmodell anbieten werden.
    Sicherlich aber nicht auf einem Niveau wie Artlist, weil das könnte ich rechtlich aufgrund des deutschen Unrehberrechts gar nicht (da kann der Urheber dich jederzeit verklagen, weil das Urheberrecht in der BRD besagt, dass man ein Recht auf angemessene Entlohnung hat. Und das würde eher auch machen, wenn er sein Lied, für das er 2.- Euro der eine Flatrate bekommen hat beim nächsten Nike TV Spot sehen würde (und der ein paart Millionen Euro gekostet hat) ….
    Die einzigen die da verdienen sind Artlist.io über die Masse der Abos und der Typ, der die Musik über die Flatrate lizenziert hat (und für zig tausend Euro wiederum an den Kunden berechnet hat).
    Mittlerweile ist es ja leider so, dass du Musik teilweise viel günstiger lizenzieren kannst, wie Fotos…
    Die Wertschätzung für den Musiker geht da leider gegen null.

    Liebe Grüsse, Tim

  5. Hallo Tim. Vielen herzlichen Dank für Deine Ausführungen. Was ich noch nicht ganz verstehe, wenn ich einen Song bei Premiumbeat kaufe, sind dann die Kosten bei der Suisa bereits abgedeckt oder müsste ich jetzt den Song noch angeben? Mir ist es sehr wichtig, dass die Musiker Geld bekommen! 50 Dollar für ein Song (Premiumbeat) ist ja nicht wenig. Ich fände es super, wenn Ihr auch ein Angebot für den Low-Budget Bereich machen würden. Klar soll sich Nike nicht für 2 Franken einen Song kaufen können, wenn Ihre Produktion und die Werbekosten 100’000 Franken sind. Wenn aber kleine Produzenten und auch YouTuber so viel Geld für Musik bezahlen sollen, dann wird jegliche Kreativität erstickt.

  6. Ok…nach der Ausführung von Tim bin ich zugegebenermaßen komplett verwirrt….
    Wenn du, liebe Judith, die Richtigkeit deiner Recherchen mit einem Rechtsanwalt und einem Herrn von der Suisa geprüft hast, finde ich das sehr vertrauenserweckend. Mich irritiert aber die Aussage von Tim, dass Musiker nur dann z.B. von Premiumbeat angenommen werden, wenn sie einer Verwertungsgesellschaft angehören. Und sobald sie einer solchen angehören, sollen automatisch für alle ihre Werke Suisa- oder Gemagebühren anfallen. Wenn diese Tatsache doch bekannt ist, wie können denn Gema freie Plattformen diese Gemafreiheit überhaupt anbieten? Das widerspricht sich doch… Irgendwas kann da nicht stimmen, sonst hätte wohl kaum der Herr von der Suisa und der Rechtsanwalt die Richtigkeit dieses Artikels bestätigt. Oder habe ich das alles irgendwie missverstanden?

    1. Liebe Marie. Danke für Deinen Kommentar. Ich halte immer noch an meinem Artikel fest, auch wenn es da noch mehr Nuancen gibt. Aber in der Praxis geht das einfach nicht auf, dass ich schlussendlich jedem Musiker nochmals nachgehe und überprüfe, ob die Musik nun wirklich Suisafrei ist oder nicht. In der Praxis hat das bisher auch gut funktioniert. Aber ja, Tim und andere zeigen auf, dass das Thema wirklich sehr komplex ist.

  7. Liebe Judith,
    vielen Dank für diesen informativen Beitrag.
    Wie verhält es sich denn mit Hintergrundmusik aus dem Radio? Wir haben zu einem Backstreet Boys Song, der im Radio lief, getanzt und ein Video davon gemacht. Das würden wir gerne auf Instagram und Facebook hochladen. Ohne das Lied im Hintergrund wäre das Video nicht so witzig. Dürfen wir das problemlos machen oder gibt es da etwas zu beachten?
    Schon jetzt herzlichen Dank für deine Rückmeldung.
    Viele Grüße

    1. Liebe Viktoria. Rechtlich gesehen ist es genau das gleich wie im Beitrag geschrieben, egal von wo der Song kommt. Wenn man den Song im Video hört, müsstet ihr die Rechte haben. Wenn ihr das Video privat veröffentlicht, dann könnt ihr das probieren. Es kann nicht mehr passieren, als das es gesperrt wird. Geschäftlich würde ich es persönlich aber nicht tun. Lese noch meinen Beitrag dazu, wie YouTube mit bekannter Musik umgeht: https://judithsteiner.tv/videos-mit-musik-auf-youtube/

  8. hallo judith, ich streame billardspiele auf allen verfügbaren plattformen. jetzt suche ich noch einen musikdienst, bei dem ich keine probleme erhalte. was kannst du mir empfehlen? die streams dauern teilweise bis zu 12 stunden.

    1. Hallo Daniel. Leider habe ich im Streaming Bereich mit Musik keine Erfahrung. Die rechtlichen Grundlagen sind wahrscheinlich ähnlich, aber ich bin da nicht ganz sicher, vor allem weil es hier nicht um einzelne Songs geht sondern um mehrere Stunden.

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