Musik für YouTube-Videos. Auf was du achten musst.

Judith Steiner

Judith Steiner

VideoKraft Trainerin

Du willst Musik in YouTube-Videos verwenden – ohne rechtliche Probleme zu kriegen?

Hintergrundmusik für die eigenen Videos zu organisieren, ist für die Produzenten immer tricky. Welche legalen, günstigen oder sogar kostenlosen Möglichkeiten es gibt, habe ich in einem früheren Blogeintrag erklärt. Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Dazu habe ich auch eine Infografik zusammengestellt.

Hier kannst Du diese als PDF herunterladen.

In diesem Artikel gehe ich auf die Verwendung von Musik für YouTube ein. Ich erzähle Dir von einem YouTuber, der über Nacht seinen Kanal mit über einer Million Views verlor. Und Du erfährst, wie Du die Rechte an einem Song einholst.

Und was „Content-ID“ bedeutet und weshalb dich das betrifft.

Das Internet ist nicht „privat“

Grundsätzlich ist es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Musik privat zu verwenden. Sobald Du aber ein Video im grösseren Kreis zeigst oder online veröffentlichst, zum Beispiel auf YouTube, gilt das nicht mehr als „privat“. Ob Du damit Geld verdienst oder nicht, spielt keine Rolle.

Der YouTuber Sebastiano Mereu hat dies am eigenen Leib erlebt: Er covert mit seiner Ukulele bekannte Songs und hat dafür einen YouTube-Kanal. Sein ursprünglicher Kanal wurde ihm vor drei Jahren über Nacht gesperrt. Ohne Ankündigung. Er verlor über 100 Videos und 1 Million Views. 

In einem Interview erzählte mir Sebastiano, wie es ihm damals ging. „Es war erschreckend – ich habe keine Vorwarnung bekommen“, sagt er. „Ich verstehe zwar die Musiker, die von ihrer Musik leben müssen. Aber ich habe mit ihren Songs keinen Rappen verdient.“

Dazu kam, dass Sebastiano Mereu sogar versucht hatte, die Rechte von den Musikverlagen einzuholen. „Aber als kleiner Nobody kriegte ich nicht einmal eine Antwort.“

Wie kann man sicher sein, dass die eigenen Videos auf YouTube nicht einfach wieder gelöscht werden? Dieser Frage ging ich nach.

Musik in Videos Infografik

Musikerkennung bei YouTube

Auf YouTube wird die Musik beim Upload automatisch geprüft. YouTube nennt dies „Content ID“. Urheberrechtlich geschützte Musik wird erkannt, sofern sie von einem Rechteinhaber mit einer ID versehen wurde. Sie wird sogar erkannt, wenn sie nur im Hintergrund läuft.

Das habe ich festgestellt, als ich kürzlich ein Tutorial hochgeladen habe. Darin war ein Video auf meinem iPhone zu sehen. Im Video lief ein Stück eines Schweizer Singer-Songwriters. Beim Upload des Tutorials erkannte YouTube den Song. Es erschien folgende Meldung:

Der Musikverlag des Musikers hat mir also die Verwendung erlaubt. Einzig: Ich kann das Video nicht monetarisieren. Das heisst, ich darf keine Werbung darauf schalten.

YouTube ContentID Warnung
E-mail von YouTube wegen geschützter Musik.

 

Test für Videos mit Musik

So kann man auch kurz testen, ob ein Song beim Hochladen auf YouTube Probleme verursacht. Den Tipp hat mir Florian Schindler in einer Facebook-Gruppe für Schweizer YouTuber gegeben: „Ich exportiere mir bei Songs, bei denen ich nicht sicher bin, ob ein Copyright Claim kommt, ein schwarzes Video mit nur dem Song. Ich lade das dann als ‚Unlisted‘ hoch. Ist eine Sache von 2-3 Minuten, weil die Dateigrösse des Videos dabei so klein bleibt.“

Bei problematischer Musik meldet YouTube das erkannte Problem oft sehr schnell. Man ist aber nicht unbedingt „auf der sicheren Seite“…

Welche Rechte gibt es?

Wenn ich das Video hochladen kann, heisst das aber noch nicht, dass damit alles erledigt ist und ich die Musik einfach frei verwenden darf. Dazu habe ich bei der Verwertungsgesellschaft SUISA nachgefragt, die in der Schweiz für Musikrechte zuständig ist.

„Grundsätzlich gibt es bei der Verwendung von Musik in einem Online-Video vier verschiedene Arten von Rechten“, erklärte mir Michael Wohlgemuth vom Rechtsdienst der SUISA.

  • 1. Synchronisationsrecht: Es liegt beim Urheber bzw. bei seinem Musikverlag. Es muss vor jeder audiovisuellen Produktion eingeholt werden.
  • 2. Verwandte Schutzrechte: Diese bestehen aus den Rechten der Interpreten und der Tonträgerunternehmen. Sie liegen in der Regel gebündelt bei einer Plattenfirma (Label). Sie müssen ebenfalls immer eingeholt werden, ausser, Du coverst den Song.
  • 3. Herstellungsrecht: Dieses wird von der SUISA verwaltet. Auch dieses Recht muss bei jeder audiovisuellen Produktion eingeholt werden; egal, ob Du das Video online teilst oder eine DVD herstellst.
  • 4. „Online-Recht“: Das Online-Recht brauchst Du, wenn Du Dein Video ins Internet stellen willst. Es besteht aus dem Recht der Vervielfältigung zum Zugänglichmachen und zur Zugänglichmachung selbst. Verwaltet wird das Online-Recht ebenfalls von der SUISA. Für YouTube-Videos muss dieses Recht nicht separat bezogen werden. Denn die SUISA hat mit Youtube einen Vertrag, welcher die Zugänglichmachung regelt. Auf allen anderen Websites, insbesondere auf der eigenen Website und Firmenwebsites, muss dieses Recht zusätzlich zum Vervielfältigungsrecht bei der SUISA bezogen werden.

Werbung auf deinem Video

Wenn das Video ausschliesslich auf YouTube erscheint, ist es in der Praxis oft nicht nötig, das Synchronisationsrecht einzuholen (rein theoretisch aber schon). Musiker/Verlage und Plattenfirmen können nämlich auf dem Video Werbung schalten und erlauben somit nachträglich die Synchronisation. Damit verdienen sie selber Geld daran – wie in meinem Beispiel.

Wenn sich möglichst viele Leute das Video anschauen, freuen sich in diesem Fall alle daran 😉

Aber, so erklärt Michael Wohlgemuth von der SUISA: „Ohne das vorherige Einholen des Sync-Rights muss man immer damit rechnen, dass ein Verlag ein Video sperren lässt.“

Dies ist vor allem bei Werbevideos der Fall: „Da ist die Chance höher, dass sich ein Verlag oder Urheber aus persönlichen Gründen gegen die Werbeproduktion stellt.“

Ob sie die Verbreitung ihrer Musik erlauben, regeln Musiker, Plattenlabels und SUISA direkt mit YouTube. Dass sie alle separate Verträge haben und Musiker teilweise massiv weniger verdienen als die Plattenfirmen, führt immer wieder zu Rechtsstreiten. Das war auch der Grund, warum Sebastiano Mereus Kanal damals gesperrt wurde, wie er mir im Interview erzählte.

Wenn die Musik nicht freigegeben ist

Sebastiano wurde damals nicht einmal gewarnt. Doch eigentlich gilt: Wenn man das Urheberrecht in einem einzelnen Video verletzt, verwarnt einen YouTube erst einmal. (Es kann auch sein, dass dann der Upload gar nicht möglich ist.)

In diesem Fall gibt es für Dich mehrere Möglichkeiten:

  1. Du kannst Einspruch dagegen erheben.
  2. Du lässt die Musik im Video entfernen.
  3. Oder du tauschst die Musik direkt auf YouTube aus. Damit verlierst Du jedoch die ganze Arbeit, die du in Tonanpassungen gesteckt hast.

Manchmal passiert es aber auch, dass man so eine Verwarnung erhält, obwohl man die Rechte vorgängig eingeholt hat. Das bestätigt Michael Wohlgemuth von der SUISA: „Es kommt sogar öfters vor, dass YouTube Verwarnungen ausspricht. Das liegt daran, dass die Datenbanken untereinander teilweise nicht abgeglichen werden. Oder die Einträge in den Datenbanken sind schlicht falsch.“

In diesem Fall gilt es, Einspruch zu erheben. Dazu musst Du mit dem entsprechenden Rechteinhaber Kontakt aufnehmen. Er ist dann in der Pflicht, zu beweisen, dass Du ihre Musik widerrechtlich verwendest.

Sperrung nach drei Verwarnungen – auch bei Livestreams

Nach drei Verwarnungen wird das Konto gelöscht.

Auch bei Livestreams wird man übrigens darauf hingewiesen, wenn man geschützte Musik verwendet. YouTube kann auch die Übertragung direkt unterbrechen und einem den Zugang zur Live-Funktion entziehen.

Auch Einbetten gilt als Weiterverbreitung

Dass Du ein Video gar nicht erst auf YouTube hochladen kannst, wenn es vom Musikverlag nicht freigegeben ist, schützt dich rechtlich. Aber wenn Du es anderweitig online stellst – zum Beispiel auf einer Website oder auf Facebook–, kann die Verbreitung rechtliche Konsequenzen haben.

Auch das Einbetten des YouTube-Videos auf anderen Websites gilt in der Schweiz als erneute Zugänglichmachung. Das heisst, es ist nicht durch den YouTube-Vertrag mit dem Urheber abgedeckt und muss separat abgeklärt werden (siehe oben „Online-Recht“).

YouTube gehört zu Google. Auf dessen Support-Site gibt es einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog zum Thema Urheberrecht.

Fazit: So geht es richtig

Um Musik für deine Videos auf YouTube zu verwenden, gibt es folgende Möglichkeiten.

  • Entweder Du erwirbst für die Musik in Deinen Videos im Voraus die Rechte. Dazu musst du beim Urheber/Musikverlag, bei der Plattenfirma und bei der SUISA einen Antrag für die Verwendung stellen. Je bekannter der Song, desto teurer ist die Verwendung.
  • Du verwendest Musik von Premiumbeat.com, smartsound.com oder einem ähnlichen Anbieter. Dort sicherst Du Dir alle Verwendungsrechte pauschal (Details in „Musik in online Videos“)
  • Oder Du verwendest lizenzfreie Musik (selber komponieren, YouTube Musikdatenbank).

Am einfachsten ist es, SUISA-freie Musik zu verwenden. Ich arbeite nur mit SUISA-freier Mood-Musik. Wenn man bei grösseren Musikverlagen die Sync-Rechte anfragt, bekommt man oft gar keine Antwort. Mit SUISA-freier Musik muss ich nicht auf Rechte warten. Und bei Plattformen wie Premiumbeat oder Smartsound bekommt der Musiker trotzdem Geld für seine kreative Arbeit.

Mein Artikel „Musik für online-Videos“ zeigt Dir alle Möglichkeiten für die einfache und rechtlich sichere Verwendung von Musik. 

In meiner Infografik „Musik für Online-Videos“ sind alle diese Dinge zusammengestellt. Lade sie hier herunter. Wenn Du Dich daran hältst, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Und ich gebe Dir darin Tipps, wo du gratis oder günstig Musik für Deine Videos findest.

Hier kannst Du das PDF herunterladen.

Musik in Online-Videos verwenden
Musik in Videos Infografik

Hier nochmals der Link zum Blogeintrag, in dem ich dir die verschiedenen Möglichkeiten für lizenzfreie oder günstige Musik genauer vorstelle.

Oder Du schaust Dir mein Video, hier erkläre ich, welche Musikmöglichkeiten es gibt:

Falls Du noch andere Musikplattformen kennst, hinterlasse doch bitte den Link in den Kommentaren. Danke!

Danke an Michael Wohlgemuth und Fabian Niggemeier von der SUISA für die Unterstützung beim Verfassen dieses Blogbeitrags.

Die Informationen für diesen Artikel habe ich sorgfältig recherchiert und teilweise mit Juristen und der SUISA abgeklärt. Das Recht kann sich jedoch ändern. Ich hafte nicht für Klagen oder Lizenzforderungen, die trotz meiner sorgfältigen Recherchen erfolgen.

Weitere Videos mit Tipps rund um’s Filmen (zur Playlist):

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11 Antworten

  1. Hallo

    Ich hatte einen YT Kanal mit 95k, nach einiger Zeit wurde dieser gesperrt. Vergeblich versuchte ich die Labels zu kontaktieren. Ich bekam keine Antwort. Danach habe ich einen zweiten Kanal erstellt. Da hatte ich 2 Strikes. Also habe ich den Anspruchsteller kontaktiert. Dieser hat gesagt, dass Sie da Video nicht reaktivieren könnten da ich Ihre Rechte verletzt habe. Also ist mein Kanal wieder weg.

    Wie soll ich denn einen Kanal aufbauen der Musik promotet?

    Wave Music
    AirwaveMusicTV
    Chill Tracks
    Chill Zone
    Promoting Radio
    usw.

    Danke für die Hilfe

    1. Hallo Pierre. Ein Kollege von mir hatte auch einen YouTube Kanal auf dem er bekannte Lieder mit der Ukulele nachspielte. Er hatte Tausende von Views und über Nacht wurde sein Channel gesperrt. Das ist sooo ärgerlich. Er hat einen neuen Kanal gestartet, aber immer mit der Angst, dass der Kanal wieder gesperrt wird.

      Du versuchst den rechtlich korrekten Weg zu gehen, in dem Du die Labels anschreibst. Aber wenn die sich nicht melden, ist das natürlich schwierig. Wie ich in diesem Artikel geschrieben habe, gibt es heute zwar auf YouTube Möglichkeiten, auch bekannt Songs hochzuladen, wenn der Musiker eine Vertrag mit YouTube hat, der ihm ermöglicht, Geld daran zu verdienen. Deshalb werden heute Kanäle nicht mehr so schnell gesperrt. Aber es ist eine Grauzone. Sobald das Label dahinter den Vertrag mit YouTube verändert, kann die Musik von einem Tag auf den anderen wieder illegal auf der Plattform sein.

      Das ist der Grund warum ich nur mit Lizenzfreier Musik arbeite. Was in Deinem Fall wahrscheinlich keinen Sinn macht. Du müsstest mit einem Label zusammen arbeiten können und dann einfach Musik von diesem Label verwenden, was Dich wahrscheinlich schon wieder sehr einschränkt.

      Vielleicht müsstest Du einen Podcast machen, wenn es nur Audio ist und nicht Video sind die Bestimmungen etwas lockerer. Kennst Du ander YouTube Kanäle, die ähnliches wie Du machen? Wie lösen sie das?

      Ich hoffe, Du findest einen Weg der Dir Spass macht und rechtlich aufgeht, damit Deine Arbeit auch anderen Freude machen kann.

      Herzliche Grüsse
      Judith

  2. Hallo
    Ich habe auf einem YouTube-Kanal in den letzten zwei Jahren zwei Videos mit Musik hochgeladen, ohne vorher die genauen Rechte zu klären. (= Doof, weiss ich…) Nun habe ich mich ein wenig mehr mit der Thematik auseinander gesetzt und frage mich, ob ich denn nun rechtliche Konsequenzen fürchten muss, falls ich die Videos weiterhin online lasse?

    1. Hallo Benny. Im Moment kann nicht viel mehr passieren, als dass das Video auf YouTube gesperrt wird. Was natürlich ärgerlich ist, aber nicht sooo schlimm. Ich würde es so auf YouTube lassen.

  3. Hallo – guter Beitrag, danke vielmals. Ein Teil fehlt mir jedoch in der Ausführung. Wie ist die allgemeine Lage, wenn ich Urheberrechtliche Musik in meinem (privaten) Video verwende bzw. das Video auf meinen Youtube Kanal stelle, den ich auf PRIVAT eingerichtet habe, sodass nur ich meine eigenen Filme mit meinem Youtube Account anschauen kann?

    Ich habe für mich mehrere Familienfilme in mein Kanal gestellt, da ich es einfacher und nützlicher finde, als wenn ich jedes mal eine HD oder USB Stick beim TV einstöpseln muss, um meine Filme zu sehen. Daher nutze ich mein Youtube Kanal ausschliesslich zu diesem Zweck und nur privat bzw. will gar nicht, dass sich jemand anderes die Filme anschauen kann. Bekomme ich so trotzdem Probleme? Mach ich mich da strafbar oder wird Youtube im maximum halt einfach mein Kanal löschen? Vielen Dank für die Antwort.

    1. Hallo. Vielen Dank für Dein Feedback. Rechtlich ist es kein Problem, irgendwelche Hintergrundmusik zu verwenden, wenn nur Du die Videos anschaust oder sie auch noch Freunden und Familie zeigst. Dann kannst Du jede Musik verwenden.

      Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber denke, dass YouTube selber aber keinen Unterschied macht. Das sind ja Maschinen im Hintergrund, welche die Filme scannen, und das passiert schon beim Upload, also macht es keinen Unterschied, ob Du das Video auf Privat oder öffentlich stellst. Es kann mir also schon vorstellen, dass auch mal ein privates Video blockiert wird. Wie gesagt, ich bin nicht sicher. Aber mehr passieren sollte im Moment nicht.

  4. Interessanter Beitrag, danke fürs Zusammentragen.

    Zitat: Auch das Einbetten des YouTube-Videos auf anderen Websites gilt in der Schweiz als erneute Zugänglichmachung.

    Das würde dann ja aber auch bedeuten, dass du für dein Video auf YouTube die Rechte einholst, ich und andere sich aber strafbar machen, wenn sie dieses Video von dir z.B. in ihrem eigenen Blog einbetten. Was wiederum bedeuten würde, dass jeder, der fremde YT-Videos auf seinen Websites teilt, auf dünnem Eis steht. Im Prinzip habe ich dann ja noch nicht mal das Recht, den neuesten Clip von Adele einzubetten, den sie selber (bzw. ihr Label) auf YT hochgeladen hat.

    Ich find’s höchst unglücklich, wie der Dinosaurier SUISA mit der ganzen Sache umgeht. Viele junge Künstler würden gerne ihre Musik für YT-Projekte zur Verfügung stellen, können/dürfen aber nicht, weil sie SUISA-Mitglied sind.

    Und die SUISA denkt zuerst für Michael Jackson und Adele. Dass die Verwendung eines Musikstücks in den meisten Fällen auch Werbung für den Künstler gleichkommt, wird schlicht vergessen. Wie oft habe ich schon in YT-Kommentaren gelesen: „Von wem ist der Song bei 10:25“ und dergleichen.

  5. Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich habe 3 YouTube-Kanäle. Würde es helfen, wenn ich für ein Video mit urheberrechtlich geschützter Musik extra einen Kanal erstelle und das Video dann auf einem der anderen Kanäle einfach in eine Playlist einbinde. Meine Absicht wäre, so das Risiko einer Sperrung zu vermeiden, bzw. würde dann nur der Extra-Kanal gesperrt …
    Dies würde natürlich nur funktionieren, wenn die Sperrung eines Kanales keinen negativen Einfluss auf die restlichen Kanäle eines Betreibers hätte.

  6. Hi, lieben dank für diesen tollen Beitrag. Mir kommt da noch eine Frage:
    Ich würde gerne ein paar Lieder hochladen von Bands wie Black Sabbath.
    Ich möchte Sie nicht Monitarisieren und in der Beschreibung darum bitten das derjenige der die Rechte an den Songs hat, die Songs doch bitte für Monitarisiert und daran verdient.
    Quasi als Kontaktaufnahme.
    Ob so die Chancen besser stehen sich keinen Strike einzuholen?
    Liebe grüße

    1. Hallo Micha. Danke für Dein Feedback. Das wird wahrscheinlich nicht funktionieren. Wenn die Band keinen Vertrag mit YouTube hat, wirst Du die Musik wahrscheinlich gar nicht hochladen können. Wenn es geht, besteht wohl ein Vertrag und dann monetarisiert YouTube automatisch.

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